CRDO Monterrei Anfallende Gebühren
Wie in der Abänderung des Reglamento der D.O. Monterrei und seines Consejo Regulador vom 31/07/2009- DOG Nº149.
Weinbergbesitzer
Aufnahmegebühr
- Wird bei der Eintragung im Register der D.O. fällig: 60€/eingetragenes Hektar
(Dieser Wert entspricht einem Prozentsatz der Produktion den man durch eine Multiplikation erhält. Im Plenum 89 vom 02/08/2002 fetgesetzt.)
Gebühr für die Tätigkeit in der D.O.
- Jahresgebühr von der im Register der D.O. eingetragenen Fläche abhängig: 60€/eingetragenes Hektar
(Dieser Wert entspricht einem Prozentsatz der Produktion den man durch eine Multiplikation erhält. Im Plenum 89 vom 02/08/2002 fetgesetzt.)
Weinkellereibezitzer
Weinlesekontrollgebühr
- Jahresgebühr die vom Gewicht in Kg der von der Weinkellerei empfangenen Weintrauben abhängig ist: 0,006€/Kg
(Dieser Wert entspricht einem Prozentsatz vom Mittelwert des Traubenpreises. Im Plenum 89 vom 02/08/2002 fetgesetzt.)
Qualifizierungsgebühr
- Diese Gebühr wird auf das unter dem Schutz der D.O. stehendes Produkt erhoben. Sie wird von den Weinkellereien entrichtet dessen Wein durch die D.O. vermarktet wird: 0,06€/Liter
(Dieser Wert entspricht einem Prozentsatz vom Mittelwert des Weinpreises. Im Plenum 89 vom 02/08/2002 fetgesetzt.)
Gebühr für die Ausstellung der Kontrolletiketten
- Diese Gebühr wird pro Etiketteinheit von den Weinkellereien entrichtet: 0,02€.
(Dieser Wert entspricht dem doppelten Wert sowohl der Produktion wie auch dem Vertrieb der Kontrolletiketten. Im Plenum 89 vom 02/08/2002 fetgesetzt.)